Vor der Vollstreckung
Umfassende Bonitäts- und Vermögensprüfung
Bevor wir Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, führen wir eine detaillierte Prüfung der Vermögensverhältnisse des Schuldners durch. Dieses Vorgehen ist entscheidend, denn Vollstreckungsmaßnahmen kosten Geld – und sie sollten nur dort eingeleitet werden, wo sie Aussicht auf Erfolg haben.
Unsere Vermögensprüfung umfasst unter anderem die Abfrage bei Wirtschaftsauskunfteien, Insolvenzbekanntmachungen, Grundbucheinträge, Fahrzeugregister und die Auswertung der Vermögensauskunft. Auf Basis dieser Informationen erstellen wir eine individuelle Vollstreckungsstrategie, die auf maximale Effektivität bei minimalen Kosten ausgelegt ist.
So stellen wir sicher, dass Ihre Investition in die Zwangsvollstreckung auch tatsächlich zu einem Ergebnis führt. Sollte sich herausstellen, dass der Schuldner aktuell vermögenslos ist, empfehlen wir den Übergang in die Überwachungsphase (Phase 04) – denn Vermögensverhältnisse können sich ändern.